Informationen zur Trinkwasserverordnung und Legionellenprüfpflicht
Grundsätzliches
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV aus dem Jahr 2001 wurde zum 1. November 2011 geändert und in Kraft gesetzt. Die Wahrung des Qualitätsstandards des Trinkwassers in Deutschland bleibt auch weiterhin oberstes Ziel der Verordnung. Seit diesem Zeitpunkt bestehen für Gebäudeeigentümer verschiedene Pflichten zur Einhaltung der Vorgaben für die Hausinstallation.
Die Trinkwasserverordnung unterliegt aus guten Grund dem Infektionsgesetz und dessen strengen Regeln. Die Prüfung des Trinkwassers und die Planung und Durchführung der vielfach dafür notwendigen baulichen Veränderungen der Trinkwasserinstallation sind sehr aufwändig und bedürfen einer detaillierten Kenntnis der gesamten Installation. Die eigentliche Prüfung des Trinkwassers dürfen nur akkreditierte Stellen vornehmen. Diese verfügen über ein gesondertes Netz von geprüften und geschulten Trinkwasserprobenehmern. Jede dieser akkreditierten Stellen muss bestimmte Parameter eines Qualitätsmanagements einhalten und nachweisen. Dies trifft auch für den Probenehmer und das Sanitärunternehmen zu.
Die notwendigen bakteriologischen Probenahme beinhaltet nach DIN ISO 19458 drei Fälle von Probenahmen aus den Entnahmearmaturen:
- Probenahme in der Hauptverteilung / im Verteilungsnetz
- Probenahme an den Entnahmestellen einzelner Verbraucher
- Probenahme bei Nutzungsbedingung
Details dazu sind weiterhin an anderer Stelle geregelt. Die Probenahme muss an der Vorlauf- und Rücklaufleitung der Zirkulation sowie an der entferntesten Entnahmestelle jedes Steigstranges erfolgen.
Wir sind als Probenehmer und Notfallmanagement: